Der Kostenvoranschlag ist vergleichbar mit einem rechtsverbindlichen Angebot und beinhaltet zumeist die kaufmännische Vorkalkulation.
Die Kurz-Gutachten die wir anstelle eines Kostenvoranschlags oder Vollgutachten erstellen, werden mit der gleichen Qualität und Objektivität gefertigt wie die Expertise bei einem Vollgutachten Nennung der Stundenverrechnungssätze.
Ein Gutachten dient der objektiven Darstellung des Schadenumfangs sowie des Schadengeschehens und ist als Dokument zur Durchsetzung von Ansprüchen geeignet.